Migrationsrecht

Im Migrationsrecht wird der Aufenthalt von Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, geregelt. Die Auseinandersetzung um einen Aufenthaltstitel ist für die betroffenen Personen oftmals von existentieller Bedeutung.

Ein Aufenthalt kommt u.a. in Frage, wenn Sie einer Erwerbstätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit im Bundesgebiet nachgehen möchten. Die Blaue Karte EU oder eine Beschäftigungserlaubnis wären die hier zu prüfenden Möglichkeiten.

In allen Fällen sollte die Einwanderung und Begründung des Lebensmittelpunktes im Lande gut beraten sein, denn die Erteilung von Aufenthaltstiteln liegt oft im Ermessen der Behörden und ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Auch nach der Eheschließung kann sich der örtliche Lebensmittelpunkt ändern. Möchten Sie als Ehepaar gemeinsam im Bundesgebiet leben, ist in der Regel ein Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erforderlich.

Wir unterstützen Sie rund um das Migrationsrecht, beraten und vertreten Sie anwaltlich.

Insbesondere sind im Bereich des Aufenthaltsrechts folgende Schwerpunkte zu nennen:

> Aufenthaltserlaubnis

> Einbürgerung

> Niederlassungserlaubnis

> Freizügigkeitsgesetz EU

> Arbeitsmigration

> Blaue Karte EU

> Beschäftigungserlaubnis

> Daueraufenthalt EU

> Ehegattennachzug

> Familiennachzug

> Visa

> Ablehnungen von Visaanträgen

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