Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht begleitet uns in allen Bereichen des täglichen Lebens: Von der Durchsetzung eigener Rechte bis hin zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Das Feld ist groß und so auch der Raum für juristische Kniffligkeiten. Die Gestaltung von Verträgen und die Geltendmachung von Ansprüchen aus geschlossenen Verträgen stellt einen nennenswerten Zweig des Zivilrechts dar. Um Konflikte schon zu Beginn zu verhindern, unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung. Sollten Sie sich bereits in einem Konflikt wiederfinden, schalten wir uns zu dessen Lösungsfindung ein.

Unsere Tätigkeitsgebiete umfassen dabei insbesondere:

> Fragestellungen rund um Kauf, Miete oder Leasing

> Prüfung von Verträgen (Darlehen, Bürgschaften, Kaufverträge)

> Unterstützung bei Widerruf von Verträgen (KfZ- und Immobiliendarlehen)

> Prüfung von Forderungen

> Abwehr und Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

> AGB-Recht

> Schadensersatz

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