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Die Abfindung im Arbeitsrecht

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Die Abfindung im Arbeitsrecht beschäftigt regelmäßig Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitsgerichte.

Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf Abfindung?

Auch wenn das Resultat einer Kündigungsschutzklage oftmals eine Abfindung ist: Ein gesetzlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht.

Weshalb ist die Abfindung dann ein so häufiges Instrument im Arbeitsrecht?

Nicht selten werden Abfindungsansprüche bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag geregelt. Der Anspruch ergibt sich in dem Fall aus der vertraglichen Vereinbarung.

Auch können geschickte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dazu führen, dass dieser sich zur Zahlung einer angemessenen Abfindung bereit erklärt.

In der Praxis führen folgende Konstellationen typischerweise zu einer Abfindung für den Arbeitnehmer:

Betriebsbedingte Kündigung

Ein Anspruch auf Abfindung könnte sich über Umwege aus dem Kündigungsschutzgesetz ergeben. Hierzu muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen dringender betrieblicher Erfordernisse gekündigt haben. Darüber hinaus darf der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist keine Klage eingereicht haben.

Allerdings setzt der Anspruch voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bereits in der Kündigungserklärung auf den Abfindungsanspruch hinweist. Dieser muss also vorab anzeigen, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Außerdem muss er darauf hinweisen, dass der Arbeitnehmer nach Verstreichenlassen der Klagefrist einen Anspruch auf Abfindung hat. Mit anderen Worten: Erfolgt der Hinweis des Arbeitgebers nicht, kann der Arbeitnehmer sich auch auf keinen Abfindungsanspruch berufen.

Die Sozialplanabfindung

Kommt es aufgrund einer betrieblichen Änderung zu Entlassungen im Unternehmen, wird neben dem sogenannten Interessenausgleich ein Sozialpan festgelegt. Darin wird geregelt, wie der Arbeitnehmer bei der Kündigung „aufgefangen“ werden kann. Der Sozialplan sieht in der Regel eine Abfindung für die zu kündigenden Arbeitnehmer vor. Diese Abfindung sollte sich nach entsprechenden Faktoren richten (Betriebszugehörigkeit, Position im Unternehmen, Rentennähe etc.). Die Frage, ob die richtigen Faktoren bei der Berechnung der Abfindung zur Grundlage genommen wurden, kann juristisch überprüft werden.

Abfindung durch gerichtliches Urteil

Durch eine Kündigungsschutzklage soll festgestellt werden, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam war. Wird dieses Ziel erreicht, kann der Arbeitnehmer theoretisch am nächsten seine Arbeitskraft weiter anbieten. In der Praxis kann es allerdings aufgrund des Geschehenen unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen. In diesen Fällen kann das Gericht eine Abfindung aussprechen und das Arbeitsverhältnis auflösen.

Die Abfindung kann viele Fragen aufwerfen: Habe ich einen Anspruch? Ist die Höhe angemessen? Wie kann ich den Anspruch auf eine zugesprochene Abfindung geltend machen?

Eine Abfindung ist meistens durch ein hohes Verhandlungsgeschick bedingt. Möchten Sie die Summe nicht dem Zufall überlassen, ziehen Sie uns gerne für Rat und Tat herbei. Wir prüfen Ihren Anspruch und lassen unsere Praxiserfahrungen in den Verhandlungen mit einspielen.

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