Mietrecht

Zwischen Mietern und Vermietern besteht, neben der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, begleitet von Mieterhöhungen und Räumungsverfahren, ein großer Raum für Konflikte. Das rechtzeitige Bewusstsein für eigene Rechte und Pflichten entscheidet oftmals über den Ausgang.

Die Vielzahl der Streitigkeiten auf dem Gebiet des Mietrechts führt dazu, dass auch die Rechtsprechung stetig im Wandel ist. Das bedeutet, dass immer wieder gerichtliche Entscheidungen getroffen werden, die für die rechtliche Betrachtung von ähnlichen Fällen von Bedeutung sind. 

Den Überblick müssen Sie nicht behalten. Dafür haben Sie uns.

Wir unterstützen Sie in Ihrer Rolle als Vermieter ebenso wie in Ihrer Rolle als Mieter und gehen mit Ihnen die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten und Lösungen durch. Um die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, beraten wir Sie auch gern schon bei der Vertragsprüfung vor Entstehung des Mietverhältnisses. 

Insbesondere haben sich in der Praxis folgende Inhalte im Bereich des Mietrechts herausgebildet:

> Wohnraummietrecht

> Gewerbliches Mietrecht

> Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen 

> Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen

> Zahlungen, Mieterhöhungen, Räumungen

> Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen

> Mängel und Mietminderung

> Schönheitsreparaturen

> Eigenbedarf

> Kautionsansprüche und Kautionsberechnung

> Schadensersatzansprüche

> Betriebskostenabrechnungen

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